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Erbrecht

Das Erbrecht beschäftigt sich mit den Gesetzen, die den Übergang von Vermögen eines Erblassers auf die entsprechenden Begünstigten regeln.

Um Streit bei mehreren Erben zu vermeiden, ist die Errichtung eines Testamentes zwingend. Hier gilt es den Willen des Testierenden soweit möglich umzusetzen und hierbei auch die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Gegebenheiten zu beachten.

Bei einem Unternehmertestament kommt der Erhalt von Arbeitsplätzen als weiterer Aspekt noch hinzu.

Soll eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt werden, muss neben sinnvollen wirtschaftlichen Lösungen auch auf die persönlichen Eigenheiten der Beteiligten eingegangen werden, um möglichst ohne Rechtsstreit zum Ziel zu kommen.