Die rechtliche Begleitung von Firmen bei Sanierung und Krise, um insbesondere eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden, ist dringend anzuraten.
Als Vertreter für Gläubiger im Insolvenzverfahren, bringe ich Sie auf „Augenhöhe“ mit dem Insolvenzverwalter. z.b. Geltendmachung der Rechte bei Vermieterpfandrecht mit bevorrechtige Befriedigung.
Nach der Insolvenz stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen einen Neuanfang zu ermöglichen.